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Amtlicher Titel: Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz - LuKIFG)
Zusätzliche Mittel für Länder und Kommunen können Daseinsvorsorge und Infrastruktur stärken. Wirkung entsteht erst, wenn die Finanzierung zusätzlich ist, vor Ort umgesetzt werden kann und messbar bessere Zugänglichkeit, Qualität, Resilienz oder Klimawirkung hervorbringt. Die Akte verweist auf 3 amtliche Quellen.
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Wirkungsakte · Vertiefung
Das Wirkprofil trennt berührte Zustände und Schutzgüter. Es ist weder eine Gesamtnote noch ein Nachweis bereits eingetretener Wirkung.
Das Wirkprofil zeigt berührte Zustände und Schutzgüter. Es ist weder eine Gesamtnote noch ein Nachweis bereits eingetretener Wirkung.
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