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Beobachtung und Rückkopplung

Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierung

Amtlicher Titel: Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz - LuKIFG)

Zusätzliche Mittel für Länder und Kommunen können Daseinsvorsorge und Infrastruktur stärken. Wirkung entsteht erst, wenn die Finanzierung zusätzlich ist, vor Ort umgesetzt werden kann und messbar bessere Zugänglichkeit, Qualität, Resilienz oder Klimawirkung hervorbringt. Die Akte verweist auf 3 amtliche Quellen.

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Worum geht es?

Kurz erklärt
Zusätzliche Mittel für Länder und Kommunen können Daseinsvorsorge und Infrastruktur stärken. Wirkung entsteht erst, wenn die Finanzierung zusätzlich ist, vor Ort umgesetzt werden kann und messbar bessere Zugänglichkeit, Qualität, Resilienz oder Klimawirkung hervorbringt. Die Akte verweist auf 3 amtliche Quellen.
Was wird entschieden?
Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz - LuKIFG)
Welche Veränderung steht im Mittelpunkt?
Zusätzliche Infrastrukturmittel können Sanierungs- und Modernisierungsrückstände bei Bildung, Verkehr, Wärme/Energie, Gesundheit/Pflege, Digitalisierung, Wissenschaft/Forschung und Bevölkerungsschutz abbauen.
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