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Gesetz zu dem Abkommen vom 9. Dezember 2022 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Österreich über die Zusammenarbeit gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft

Faktenakte

WÖk-Wirkungsanalyse noch nicht veröffentlicht.

Der amtlich dokumentierte Sachverhalt bleibt zugänglich. Eine Wirkungsrichtung, Neutralität oder Wirkungslosigkeit wird daraus nicht abgeleitet.

Regierungsakte · Faktenschicht

RegierungsentwurfverkündetFakten geprüft
Entscheidungs-/Veröffentlichungsdatum
27. März 2026
Institutionell zuständig
Bundesregierung, Bundesministerium der Verteidigung
Datenabdeckung
Vollständig für diesen enumerierten Quellenraum
WÖk-Analyse
Noch nicht fachlich freigegeben
Wissensstand

Diese Seite trennt amtlichen Sachverhalt, WÖk-Analyse und Evidenz. Der Faktenstatus belegt keine positive oder negative Wirkung. Quellen, Datenstand und offene Punkte bleiben sichtbar.

1 · Amtlicher Sachverhalt

Was ist belegt?

Die amtliche Quelle dokumentiert einen Regierungsakt vom Typ Regierungsentwurf. Sein belegter Verfahrensstand lautet verkündet. Eine darüber hinausgehende Ziel-, Umsetzungs- oder Wirkungsaussage wird hier nicht aus dem Titel abgeleitet.

DIP-Vorgangskennung
326751
Drucksache
BR 565/25
Drucksache
BR 1059
Drucksache
BR 565/25(B)
Drucksache
BT 21/2963
Drucksache
BT 21/50
Drucksache
BT 21/3917
Drucksache
BT 21/59
Drucksache
BR 130/26
Drucksache
BR 1063
Drucksache
BR 130/26(B)
Drucksache
BT 565/25
Drucksache
1059
Drucksache
BT 565/25(B)
Drucksache
BT 130/26
Drucksache
1063
Drucksache
BT 130/26(B)
DIP-Dokumentkennung
282272 · Quellenakte öffnen
DIP-Dokumentkennung
5750 · Quellenakte öffnen
DIP-Dokumentkennung
283312 · Quellenakte öffnen
DIP-Dokumentkennung
283465 · Quellenakte öffnen
DIP-Dokumentkennung
5759 · Quellenakte öffnen
DIP-Dokumentkennung
284753 · Quellenakte öffnen
DIP-Dokumentkennung
5770 · Quellenakte öffnen
DIP-Dokumentkennung
285699 · Quellenakte öffnen
DIP-Dokumentkennung
5782 · Quellenakte öffnen
DIP-Dokumentkennung
286331 · Quellenakte öffnen

Parlamentarische Verknüpfung: dip-vorgang:326751. Die Regierungshandlung und der parlamentarische Fall bleiben getrennte Objekte.

2 · Politischer Lebenslauf

Belegte Stationen

  1. verkündet

    Diese Station ist durch die unten aufgeführten amtlichen Quellen belegt.

Weitere Lebenszyklusstationen werden erst ergänzt, wenn sie amtlich belegt und eindeutig diesem Regierungsakt zugeordnet sind.

3 · WÖk-Voranalyse

Was war vor dem Handeln über mögliche Wirkungen bekannt?

Die Ex-ante-Prüfung hält den damaligen Wissensstand fest: Welche positiven oder negativen Wirkungspotenziale und Risiken waren vor der Entscheidung aus amtlichen Angaben, Forschung, Evaluationen und anderen zeitlich verfügbaren Belegen erkennbar? Spätere Erkenntnisse dürfen nicht rückwirkend als damaliges Wissen erscheinen.

Noch keine fachliche Ex-ante-Einordnung freigegeben.

Das bedeutet weder neutrale Wirkung noch fehlende Wirkung. Wirkungsempfänger, Mechanismen, Wirkungsrichtung, Evidenz, SDGs/SDG+, Mensch-Planet-Demokratie, Risiken und Schutzgrenzen werden erst nach dem Materialitäts-Gate in einer versionierten Fachakte ergänzt.

Rolle der Kommunikation

Amtliche Kommunikation kann zeigen, welche Ziele, Annahmen oder erwarteten Wirkungen die Regierung vor der Entscheidung benannt hat. Sie ist eine zeitlich einzuordnende Quelle - aber noch kein Nachweis, dass die behauptete Wirkung tatsächlich eintritt.

So entsteht eine WÖk-Analyse

4 · Umsetzung

Umsetzungsdaten noch nicht vollständig angebunden

Diese Regierungsakte ist amtlich dokumentiert. Für Haushaltsvollzug, Förderung, Beschaffung oder administrative Umsetzung liegen im Portal derzeit noch keine vollständigen verknüpften Daten vor. Das ist eine Datenlücke - kein Hinweis auf fehlende Umsetzung.

5 · Beobachtete Wirkung

Wirkung noch nicht belastbar beobachtbar

Für eine Ex-post-Einordnung fehlen derzeit ausreichende Beobachtungsdaten, ein geeigneter Zeitraum oder eine tragfähige Zurechnung. Es wird deshalb weder „0 Wirkung“ noch „neutral“ angezeigt.

6 · Schutz & System

Schutzprüfung noch nicht freigegeben

Wirkungsgrenzen, Grundrechte, Nichtkompensation, Reverse Merit Order, Verteilung, Rebound, Pfadabhängigkeit und Resilienz gehören in die Fachanalyse. Aus der amtlichen Faktenschicht allein werden sie nicht behauptet.

7 · Quellen & Changelog

Amtliche Belege

  • Gesetz zu dem Abkommen vom 9. Dezember 2022 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Österreich über die Zusammenarbeit gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der LuftVerfahrensstand · veröffentlicht 27. März 2026 · geprüft 16. August 2026
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  • Gesetz zu dem Abkommen vom 9. Dezember 2022 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Österreich über die Zusammenarbeit gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der LuftVerfahrensstand · veröffentlicht 10. Oktober 2025 · geprüft 16. August 2026
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  • Gesetz zu dem Abkommen vom 9. Dezember 2022 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Österreich über die Zusammenarbeit gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der LuftVerfahrensstand · veröffentlicht 21. November 2025 · geprüft 16. August 2026
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  • Gesetz zu dem Abkommen vom 9. Dezember 2022 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Österreich über die Zusammenarbeit gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der LuftVerfahrensstand · veröffentlicht 21. November 2025 · geprüft 16. August 2026
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  • Gesetz zu dem Abkommen vom 9. Dezember 2022 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Österreich über die Zusammenarbeit gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der LuftVerfahrensstand · veröffentlicht 27. November 2025 · geprüft 16. August 2026
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  • Gesetz zu dem Abkommen vom 9. Dezember 2022 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Österreich über die Zusammenarbeit gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der LuftVerfahrensstand · veröffentlicht 18. Dezember 2025 · geprüft 16. August 2026
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  • Gesetz zu dem Abkommen vom 9. Dezember 2022 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Österreich über die Zusammenarbeit gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der LuftVerfahrensstand · veröffentlicht 29. Januar 2026 · geprüft 16. August 2026
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  • Gesetz zu dem Abkommen vom 9. Dezember 2022 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Österreich über die Zusammenarbeit gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der LuftVerfahrensstand · veröffentlicht 26. Februar 2026 · geprüft 16. August 2026
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  • Gesetz zu dem Abkommen vom 9. Dezember 2022 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Österreich über die Zusammenarbeit gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der LuftVerfahrensstand · veröffentlicht 6. März 2026 · geprüft 16. August 2026
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  • Gesetz zu dem Abkommen vom 9. Dezember 2022 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Österreich über die Zusammenarbeit gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der LuftVerfahrensstand · veröffentlicht 27. März 2026 · geprüft 16. August 2026
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  • Gesetz zu dem Abkommen vom 9. Dezember 2022 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Österreich über die Zusammenarbeit gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der LuftVerfahrensstand · veröffentlicht 27. März 2026 · geprüft 16. August 2026
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Datenversion
1.2
Zuletzt geprüft
18. August 2026
Veröffentlichungsstufe
Faktenschicht