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Vor der Entscheidung geprüft

Strafverschärfung bei Wiederholungstätern

Amtlicher Titel: Gesetz zur Strafverschärfung bei Wiederholungstätern

Längere Strafen können in einzelnen Hochrisikofällen den unmittelbaren Schutzzeitraum verlängern, belegen aber keine geringere Rückfallquote. Wirkungsvoller ist ein Vergleich mit individualisierter Risikoprüfung, Resozialisierung, Behandlung und Nachsorge; Freiheit und Verhältnismäßigkeit bleiben Schutzgates. Die Akte verweist auf 2 amtliche Quellen.

60 Sekunden

Worum geht es?

Kurz erklärt
Längere Strafen können in einzelnen Hochrisikofällen den unmittelbaren Schutzzeitraum verlängern, belegen aber keine geringere Rückfallquote. Wirkungsvoller ist ein Vergleich mit individualisierter Risikoprüfung, Resozialisierung, Behandlung und Nachsorge; Freiheit und Verhältnismäßigkeit bleiben Schutzgates. Die Akte verweist auf 2 amtliche Quellen.
Was wird entschieden?
Gesetz zur Strafverschärfung bei Wiederholungstätern
Welche Veränderung steht im Mittelpunkt?
Wiederholung kann konsistenter als Strafzumessungsfaktor berücksichtigt werden; besonders gefährliche Täter können länger inhaftiert werden.
Stand der WÖk-Analyse
Prüfung vor der Entscheidung

Referenzrahmen

Woran wird die Wirkung gemessen?

Die Kacheln zeigen keine Gesamtpunktzahl. Sie machen sichtbar, wo diese Entscheidung im SDG-/SDG+-Referenzrahmen sowie an Staatszielen, Grundrechten und Schutzaufträgen Wirkungspotenzial, Risiko oder offene Evidenz berührt.

Vorläufige Zuordnung

Prüfbasis: SDGs, SDG+ sowie getrennt Grundrechte, Staatsziele, Staatsstrukturprinzipien und Schutzaufträge

SDGs

Global vereinbarte Ziele der Agenda 2030

SDG 16gemischte Richtung

Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen

5 Wirkpfade berühren

Evidenz: quellengebundene Annahme vor der Entscheidung

SDG 3positives Potenzial

Gesundheit und Wohlergehen

1 Wirkpfad berührt

Evidenz: quellengebundene Annahme vor der Entscheidung

SDG+

Demokratische, rechtsstaatliche, mediale und digitale Voraussetzungen

SDG+gemischte Richtung

Rechtsstaatlichkeit

5 Wirkpfade berühren

Evidenz: quellengebundene Annahme vor der Entscheidung

Staatsziele, Grundrechte & Schutzaufträge

Rechts- und Schutzrahmen für den deutschen beziehungsweise europäischen Kontext

Grundrechtenegatives Risiko

Menschenwürde, Freiheit, Gleichheit und Rechtsschutz

Grundrecht

2 Wirkpfade berühren

Evidenz: quellengebundene Annahme vor der Entscheidung

Ein berührter Anker ist keine Rechtsfeststellung und kein zusätzlicher Wirkungspunkt. Er macht Prüfgrenzen und den rechtlichen Kontext sichtbar.

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