Gesetz zur Strafverschärfung bei Wiederholungstätern
Deutscher Bundestag – DIP · abgerufen 14.08.2026
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Längere Strafen können in einzelnen Hochrisikofällen den unmittelbaren Schutzzeitraum verlängern, belegen aber keine geringere Rückfallquote. Wirkungsvoller ist ein Vergleich mit individualisierter Risikoprüfung, Resozialisierung, Behandlung und Nachsorge; Freiheit und Verhältnismäßigkeit bleiben Schutzgates. Die Akte verweist auf 2 amtliche Quellen.
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