WirkungschecksParlamentsradarhohe Prüfrelevanz
Volksabstimmungen auf BundesebeneGesetz zur Stärkung der Demokratie durch Einführung von Volksabstimmungen auf Bundesebene
- Wirkungsrichtung
- Getrennte Wirkpfade: Gegenläufige Wirkungsrichtungen, Positives Wirkungspotenzial
- Evidenz
- Nicht eingestuft
- Reifegrad
- Ex anteEx ante → In Umsetzung → Beobachtet → Zugerechnet
Gesetz zur Stärkung der Demokratie durch Einführung von Volksabstimmungen auf Bundesebene
Bundesweite Volksabstimmungen können direkte Teilhabe und Agenda-Setzung stärken. Sie sind nur wirkungsrobust mit Vorabprüfung, Minderheiten- und Grundrechtsschutz, fairer Finanzierung, pluralistischer Information und Verfahren, die komplexe Abwägung ermöglichen.
Bundesweite Volksabstimmungen können direkte Teilhabe, Agendaöffnung und Legitimation stärken. Ohne abgestufte Verfahren, Grundrechts- und Minderheitenschutz, transparente Finanzierung, faire Information, deliberative Vorstufen und Schutz vor Manipulation können sie Polarisierung, Ungleichheit und plebiszitäre Machtkonzentration verstärken.
Wirkpfad – wo das Wissen endet
Entscheidung
Separater Belegstand offen
OffenUmsetzung
Separater Belegstand offen
OffenZustandsveränderung
Separater Belegstand offen
OffenZurechnung
Separater Belegstand offen
Offen
Offen heißt hier: kein separat freigegebener Beleg für dieses Kettenglied in der Anzeige. Die vollständige Fallprüfung steht darunter.
Referenzrahmen
● Zugeordnet · — Nicht zugeordnet. Zielbezug ist kein Wirkungsnachweis.
- SDG 1 · Nicht zugeordnet
- SDG 2 · Nicht zugeordnet
- SDG 3 · Nicht zugeordnet
- SDG 4 · Nicht zugeordnet
- SDG 5 · Nicht zugeordnet
- SDG 6 · Nicht zugeordnet
- SDG 7 · Nicht zugeordnet
- SDG 8 · Zugeordnet
- SDG 9 · Nicht zugeordnet
- SDG 10 · Nicht zugeordnet
- SDG 11 · Nicht zugeordnet
- SDG 12 · Nicht zugeordnet
- SDG 13 · Nicht zugeordnet
- SDG 14 · Nicht zugeordnet
- SDG 15 · Nicht zugeordnet
- SDG 16 · Zugeordnet
- SDG 17 · Nicht zugeordnet