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Ärztliche Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht

Amtlicher Titel: Gesetz zur Änderung der Regelung über ärztliche Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht und zur Stärkung des ultima-ratio-Gebots sowie der Selbstbestimmung der Betroffenen

Eine eng begrenzte Behandlung außerhalb eines Krankenhauses kann in einzelnen Fällen schwere Transport- oder Klinikschäden vermeiden. Wegen des Grundrechtseingriffs dürfen Patientenwille, Alternativenprüfung, richterliche Kontrolle und Zwangsvermeidung nicht durch einen medizinischen Nutzen aufgerechnet werden. Die Akte verweist auf 2 amtliche Quellen.

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Worum geht es?

Kurz erklärt
Eine eng begrenzte Behandlung außerhalb eines Krankenhauses kann in einzelnen Fällen schwere Transport- oder Klinikschäden vermeiden. Wegen des Grundrechtseingriffs dürfen Patientenwille, Alternativenprüfung, richterliche Kontrolle und Zwangsvermeidung nicht durch einen medizinischen Nutzen aufgerechnet werden. Die Akte verweist auf 2 amtliche Quellen.
Was wird entschieden?
Gesetz zur Änderung der Regelung über ärztliche Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht und zur Stärkung des ultima-ratio-Gebots sowie der Selbstbestimmung der Betroffenen
Welche Veränderung steht im Mittelpunkt?
Bei vom Bundesverfassungsgericht beschriebenen Sonderfällen können erhebliche transport- oder krankenhausbedingte Gesundheitsbeeinträchtigungen vermieden werden.
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