Amtlicher Titel: Gesetz zur Erweiterung von Haftgründen bei gefährlicher Körperverletzung und Einführung der Entziehung der Aufenthaltserlaubnis sowie Anordnung der Ausweisung durch Strafurteil
Zusätzliche Haftgründe und eine Ausweisung im Strafurteil können Verfahren bündeln und in eng begrenzten Hochrisikofällen schützen. Wirkungsrobust wäre dies nur mit individualisierter Gefahrenprognose, voller Verhältnismäßigkeitsprüfung, wirksamem fachgerichtlichem Rechtsschutz und ohne pauschale Kopplung von Herkunft und Kriminalität. Die Akte verweist auf 2 amtliche Quellen.
60 Sekunden
Worum geht es?
Kurz erklärt
Zusätzliche Haftgründe und eine Ausweisung im Strafurteil können Verfahren bündeln und in eng begrenzten Hochrisikofällen schützen. Wirkungsrobust wäre dies nur mit individualisierter Gefahrenprognose, voller Verhältnismäßigkeitsprüfung, wirksamem fachgerichtlichem Rechtsschutz und ohne pauschale Kopplung von Herkunft und Kriminalität. Die Akte verweist auf 2 amtliche Quellen.
Was wird entschieden?
Gesetz zur Erweiterung von Haftgründen bei gefährlicher Körperverletzung und Einführung der Entziehung der Aufenthaltserlaubnis sowie Anordnung der Ausweisung durch Strafurteil
Welche Veränderung steht im Mittelpunkt?
Eine frühere Inhaftierung kann in eng begrenzten Hochrisikofällen Flucht, Verdunkelung oder weitere schwere Taten verhindern.
Stand der WÖk-Analyse
Prüfung vor der Entscheidung
Vor dem Folgencheck
Ist diese Entscheidung wirkungsbezogen entscheidungsreif?
Eine Entscheidung kann parlamentarisch abstimmungsfähig und trotzdem wirkungsbezogen noch nicht entscheidungsreif sein. Fehlen zentrale Voraussetzungen, wird keine scheinpräzise Bewertung erzeugt.
EntscheidungsgegenstandKlar dokumentiert
01
Entscheidungsgegenstand
Ist klar, worüber entschieden wird?
Umfang, Zielgruppe, Schwellenwerte, Ausnahmen und Zeitbezug müssen hinreichend bestimmt sein.
02
Zuständigkeit
Wer kann verbindlich entscheiden?
Entscheidungszuständigkeit und politischer Einflussweg – etwa Bundesrat, Verwaltung oder Initiative – werden getrennt ausgewiesen.
03
Wirkmechanismus
Wie könnte sich ein Zustand verändern?
Ein Instrumentenname ist keine Wirkungsbeschreibung. Der mögliche Wirkpfad, seine Voraussetzungen und Risiken werden separat geprüft.
04
Wirkungsentscheidende Bedingungen
Sind die entscheidenden Bedingungen sichtbar?
Finanzierung, Schutz, Vollzug, Rechtsrahmen und Verteilung können die Einordnung tragen oder verändern.
05
Alternativen
Womit wird die Option verglichen?
Ohne plausible Vergleichsoption oder Gegenfaktum entsteht keine starke Aussage über zurechenbare Wirkung.
Die acht Kurzfragen für die Erstprüfung
Was wird konkret verändert?
Wer kann es entscheiden?
Über welchen Mechanismus soll es wirken?
Wer trägt Nutzen und Lasten?
Welche Folgen zweiter und dritter Ordnung sind plausibel?
Welche Alternative wird verdrängt?
Welche Bedingung könnte die Einordnung drehen?
Welchen Resonanzraum setzt bereits die Formulierung?
Wirkpfade und Risiken sind aus den vorliegenden amtlichen Quellen strukturiert.
Wirkungspotenzial und Grenze der Aussage: Die Vorlage kann Untersuchungshaft und ausländerrechtliche Folgemaßnahmen beschleunigen. Ihr Sicherheitsnutzen ist jedoch nicht belegt; gleichzeitig berührt sie Freiheit, Verhältnismäßigkeit, individuellen Rechtsschutz, Gleichbehandlung und die funktionale Trennung von Straf- und Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Noch offen: Eine belastbare Netto-Wirkung ist erst nach Baseline, Beobachtung, Gegenfaktum, Zurechnung, Unsicherheitsangabe und Schutzgate-Prüfung möglich.
Was könnte die Wirkung robuster machen?
An konkrete, überprüfbare Gefahrenmerkmale statt an Deliktsbezeichnung allein anknüpfen; kurze Überprüfungsfristen und Datenerhebung vorsehen.
Eigenständige, dokumentierte Verhältnismäßigkeits-, Schutz- und Familienprüfung mit spezialisierten Spruchkörpern und vollem Rechtsmittelzug sichern.
Keine pauschale Rechtswegsperre; mindestens fachgerichtliche Überprüfung aufenthaltsrechtlicher und menschenrechtlicher Fragen erhalten.
Begründung auf überprüfbare amtliche Daten, Delikt-/Risikogruppen und konkrete Vollzugsprobleme beschränken; Herkunft nicht als Ersatz für Ursachenanalyse verwenden.
Wirkungsrisiken, die nicht untergehen dürfen
Freiheitsentzug ohne klassische Haftgründe
Überbelegung
Vorverurteilung
selektive Anwendung
schematische Doppelbelastung
unzureichende Prüfung familiärer Bindungen
Fehlentscheidungen durch fachfremde Zuständigkeit
Diskriminierungswirkung
Welche Vergleichsfragen sind entscheidend?
Wie würden gezielte Risikoprognose, schnellere bestehende Verfahren und bessere Vollzugskapazität ohne neue deliktsbezogene Haftregel wirken?
Wie wäre die Wirkung bei Spezialisierung und Beschleunigung der Verwaltungsgerichtsbarkeit statt Rechtswegsperre?
Welche Sicherheitswirkung entstünde durch Prävention, Waffen-/Messerkontrolle und sozialräumliche Interventionen bei gleichem Ressourceneinsatz?
Welche Daten fehlen noch?
Verifizierte amtliche Baseline der einschlägigen Messer- und Gewaltdelikte.
Anteil der Fälle ohne bisherigen Haftgrund, in denen später eine schwere Wiederholungstat erfolgte.
Verteilung der vorgeschlagenen Eingriffe nach Tat, Alter, Geschlecht, Nationalität und Aufenthaltsstatus.
Kapazitäts- und Kostenfolgen für Untersuchungshaft, Strafgerichte und Ausländerbehörden.
Rechtskonformitätsanalyse zu Grundgesetz, EMRK, EU-Recht, Familien- und Abschiebungsschutz.
Kausal plausibles Gegenfaktum zu weniger eingriffsintensiven Alternativen.
Unsicherheit und Fehlklassifikationsrisiko individualisierter Gefahrenprognosen.
Was könnte noch verbessert werden?
An konkrete, überprüfbare Gefahrenmerkmale statt an Deliktsbezeichnung allein anknüpfen; kurze Überprüfungsfristen und Datenerhebung vorsehen.
Eigenständige, dokumentierte Verhältnismäßigkeits-, Schutz- und Familienprüfung mit spezialisierten Spruchkörpern und vollem Rechtsmittelzug sichern.
Keine pauschale Rechtswegsperre; mindestens fachgerichtliche Überprüfung aufenthaltsrechtlicher und menschenrechtlicher Fragen erhalten.
Begründung auf überprüfbare amtliche Daten, Delikt-/Risikogruppen und konkrete Vollzugsprobleme beschränken; Herkunft nicht als Ersatz für Ursachenanalyse verwenden.
Prüfraum
Visuelle Prüflandkarte
Wirkungslogik im Überblick
Die Karte zeigt, welche Dimensionen geprüft werden. Sie enthält bewusst noch keine Werte oder Gesamtwertung.
amtliche Vorlage belegt; Wirkannahme muss noch geprüft werdenErweiterung des Haftgrundkatalogs für gefährliche Körperverletzung mit Messer
AMBIVALENT: Eine frühere Inhaftierung kann in eng begrenzten Hochrisikofällen Flucht, Verdunkelung oder weitere schwere Taten verhindern.
So wird aus der Prüflandkarte ein Wirkungscheck
Wirkpfade und mögliche Nebenwirkungen abgrenzen.
Daten, Gegenfaktum und berechenbare Größen offenlegen.
Nicht kompensierbare Grenzen getrennt prüfen.
Beobachtung und Korrekturpunkte für die Rückkopplung festlegen.
Visuelle Orientierung
Wirkungsprofil im Radardiagramm
Das Diagramm zeigt den dokumentierten Prüfstand der Akte. Es ist keine Gesamtnote: Ein größerer Ausschlag bedeutet nicht automatisch mehr oder bessere Wirkung.
01
Gegenstandausgewiesen · Entscheidungsgegenstand und Prüfrahmen
02
Wirkpfadeausgewiesen · mögliche Veränderungslogik
03
Risikenausgewiesen · mögliche Nebenwirkungen
04
Evidenzteilweise ausgewiesen · Quellen, Datenlücken und Grenzen
05
Schutzgrenzenausgewiesen · nicht kompensierbare Belange
06
Rückkopplungausgewiesen · spätere Beobachtung und Korrektur
Wirkpfade, Schutzgrenzen, Evidenz und Rückkopplung bleiben getrennte Prüffelder.